Sondereigentums-Verwaltung in Berlin

dydo Immobilien & Hausverwaltung Joachim Smarslik e.K.

Veröffentlicht am 30.12.2023

Übersicht

Was ist Sondereigentum?

Die Sondereigentumsverwaltung bezieht sich auf die Verwaltung von Eigentumswohnungen innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), wobei die Hausverwaltung die kaufmännische, technische und rechtliche Betreuung der Eigentumswohnungen übernimmt. Diese Verwaltungsaufgabe ist darauf ausgerichtet, das individuelle Eigentum eines Wohnungseigentümers innerhalb der Gesamteigentümergemeinschaft zu verwalten und sicherzustellen.

Was gehört nicht zum Sondereigentum?

Tragende Wände, Fassade, Dach, Tiefgarage, Fahrstuhl, Keller, Außenanlage, Flur, Treppenhaus, Haustechnik (wie zentrale Heizungsanlage, Lüftungssysteme etc.), Gemeinschaftsräume, Gemeinschaftliche Versorgungsleitungen und Teile von Balkonen oder Terrassen, die als Gemeinschaftsfläche definiert sind.

WEG vs Sondereigentum

Beschriftiter Querschnitt eines Mehrfamilienhauses, welches Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum visualisiert.

Hier nochmal ein kleiner graphischer Guide zum Thema.

Auf der Illustration kann man den Querschnitt eines Mehrfamilienhauses erkennen. Die Linien verdeutlichen den Unterschied zwischen der Gemeinschaftsfläche und dem Sondereigentum.

Verantwortlichkeiten der Sondereigentumsverwaltung

Vermietungsaufgaben

Mietersuche

Bonitätsprüfung

Mietvertragserstellung

Abrechnung von Betriebskosten

Organisation von Wohnungsabnahmen und -übergaben

Behandlung von Mieteranliegen

Kautionsabwicklung

Kaufmännische WEG-Verwaltung

Führung der Buchhaltung.

Einziehung von Mietzahlungen.

Begleichung von Rechnungen sowie die Anmahnung und rechtliche Bearbeitung ausstehender Zahlungen.

Kostenstruktur

Die Kostenstruktur der Sondereigentumsverwaltung setzt sich im Allgemeinen aus verschiedenen Posten zusammen:

  1. Verwaltungsgebühr:

    Die Hausverwaltung erhebt eine regelmäßige Verwaltungsgebühr für ihre Dienstleistungen, die je nach Vertragsumfang und Leistungen variieren kann.

  2. Buchhaltungskosten:

    Kosten für die Buchführung, Erstellung von Abrechnungen und Bereitstellung von Zahlungsübersichten können Teil der Kosten sein.

  3. Instandhaltungskosten:

    Diese umfassen Kosten für Reparaturen, Wartung und möglicherweise die Überwachung von Instandsetzungsarbeiten.

  4. Sonstige Ausgaben:

    Dazu gehören möglicherweise Ausgaben für rechtliche Beratung, Korrespondenz mit Ämtern und Versorgern sowie andere administrative Aufwendungen.

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