Unterjährige Verbrauchsinformationen (UVI) – Was Eigentümer und Mieter jetzt wissen sollten

dydo Immobilien & Hausverwaltung Joachim Smarslik e.K.

Veröffentlicht am 03. Oktober 2025

Viele Eigentümer stoßen auf das Thema „unterjährige Verbrauchsinformationen" (kurz: UVI), sobald die Nebenkostenabrechnung auf den Tisch kommt oder Mieter Fragen zur Heizkostenentwicklung stellen. Spätestens seit der Heizkostenverordnung (HeizkostenV) verschärft wurde, sind Verwalter und Vermieter verpflichtet, regelmäßige Informationen bereitzustellen. Das Ziel: mehr Transparenz und die Möglichkeit, den eigenen Energieverbrauch frühzeitig anzupassen. Doch was heißt das konkret für Eigentümergemeinschaften (WEGs), Vermieter und Mieter?

Übersicht

Was sind unterjährige Verbrauchsinformationen?

Unterjährige Verbrauchsinformationen sind regelmäßige Mitteilungen an die Bewohner eines Gebäudes über deren Heiz- und Warmwasserverbrauch. Statt wie früher nur einmal im Jahr eine Gesamtabrechnung zu erhalten, bekommen Mieter und Eigentümer nun monatlich oder quartalsweise Einblicke in ihren aktuellen Energieverbrauch.

Ziel ist es, rechtzeitig Sparpotenziale sichtbar zu machen und böse Überraschungen bei der Jahresabrechnung zu vermeiden.

Rechtliche Grundlage: Heizkostenverordnung

Die Pflicht zur UVI ergibt sich aus der Heizkostenverordnung (HeizkostenV). Seit der letzten Novelle 2021 gilt:

  • Gebäude mit fernablesbaren Messgeräten müssen monatlich Verbrauchsdaten bereitstellen.
  • Für andere Systeme gibt es Übergangsfristen, die spätestens 2027 enden.
  • Die Daten müssen verbraucherfreundlich und leicht verständlich aufbereitet werden (z. B. grafische Vergleiche zum Vormonat oder Vorjahr).

Heizkostenverordnung 2021: Die wichtigsten Änderungen

Die Novelle der Heizkostenverordnung 2021 verpflichtet Vermieter und Verwalter zur regelmäßigen Bereitstellung von Verbrauchsinformationen. Ziel: mehr Transparenz und Energieeffizienz durch zeitnahe Rückmeldung an die Bewohner.

Was gehört in die UVI?

Eine UVI enthält in der Regel:

  • Aktueller Verbrauch für Heizung und Warmwasser
  • Vergleich zum Vormonat und/oder zum Vorjahr
  • Kostenübersicht (soweit abbildbar)
  • Hinweise auf Energieeinsparung

So können Bewohner sofort erkennen, ob der Verbrauch überdurchschnittlich hoch ist oder ob sich Sparmaßnahmen lohnen.

Pflichten für Vermieter und Verwalter

Für Eigentümergemeinschaften bedeutet das:

  • Die Hausverwaltung oder der beauftragte Messdienstleister (z. B. Techem, Ista) muss die UVI erstellen und an die Bewohner übermitteln.
  • Üblich sind Online-Portale oder E-Mail-Benachrichtigungen. Papierausdrucke sind nur noch in Ausnahmefällen vorgesehen.
  • Wichtig: Wer die Pflicht ignoriert, riskiert rechtliche Konsequenzen: Mieter können die Heizkostenabrechnung um 3 % kürzen, wenn die Informationen nicht oder verspätet bereitgestellt werden.

Chancen: Mehr Transparenz, weniger Nachzahlungen

Auch wenn es für Verwalter nach zusätzlichem Aufwand klingt – für Bewohner ergeben sich klare Vorteile:

  • Frühwarnsystem: Ungewöhnlich hoher Verbrauch wird sofort sichtbar.
  • Planbarkeit: Mieter und Eigentümer können ihre Kosten im Blick behalten.
  • Energieeffizienz: Mehr Transparenz führt nachweislich zu sparsamerem Verhalten – ein Plus für Klima und Geldbeutel.

Herausforderungen in der Praxis

  • Technische Umstellung: Nicht alle Gebäude verfügen über fernablesbare Messgeräte – hier ist Investition nötig.
  • Datenqualität: Verlässliche Verbrauchsdaten hängen stark von der richtigen Kalibrierung und Wartung der Geräte ab.
  • Akzeptanz: Manche Bewohner sehen in den regelmäßigen Meldungen eher Bürokratie als Mehrwert.

Empfehlung für Eigentümer und WEGs

Eigentümergemeinschaften sollten das Thema frühzeitig auf die Agenda setzen:

  • Prüfen Sie, ob Ihre Messgeräte bereits fernablesbar sind.
  • Holen Sie Angebote von Messdienstleistern ein.
  • Klären Sie die Kostenverteilung in der Eigentümerversammlung.

Gerade weil Verstöße zu Kürzungen der Heizkosten führen können, ist es sinnvoll, rechtzeitig klare Beschlüsse zu fassen.

Praktische Tipps zur Umsetzung

  • Digital statt Papier: Nutzen Sie Online-Portale oder Apps – sie sind effizienter und günstiger.
  • Transparente Kommunikation: Erklären Sie Mietern und Eigentümern den Nutzen der UVI – so steigt die Akzeptanz.
  • Synergien nutzen: Verbinden Sie die UVI mit anderen Digitalisierungsmaßnahmen, etwa einer digitalen Eigentümerversammlung oder einer zentralen Verwaltungsplattform.
  • Förderungen prüfen: Manche Modernisierungen (z. B. Einbau smarter Messsysteme) sind förderfähig.

Weiterführend: Nachhaltigkeit in der WEG-Verwaltung ·Bedeutung einer professionellen WEG-Verwaltung

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